Sowohl Haus- als auch Wildtiere können als Heimtiere genutzt werden, wenn sie „als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden“. Besondere Maßnahmen (bis hin zu Haltungsverboten) gelten für die in der 2. THV § 8+9 aufgezählten Wildtiere.
Im übrigen stammen alle Haustiere von Wildtieren ab. Zahlreiche Wildtierarten gedeihen als Heimtiere prächtig. Manche Fischarten sind in der Wildnis bereits ausgestorben und überleben nur als Nachzuchten in Aquarien (mehr dazu in Band 8 „Zierfische“).
Tierschützer sind eine heterogene Gruppe aus (a) Personen, die für den „guten Zweck“ spenden, (b) Aktivisten, denen es um Macht und Einfluss (zumindest auf Tierhalter) geht, sowie (c) Geschäftemachern, die sich um Marketing (Events), Spenden Sammeln (Fundraising) und Investments kümmern. Im Marketing wird die Ausnahme zur Regel erklärt und damit die Wirklichkeit verzerrt, um die eigenen Interessen besser zu stützen. Doch diese Interessen bleiben nur allzu oft im Verborgenen, während edlere Motive vorgeschoben werden (wie Tierschutz, Tierrechte bis hin zum Klimaschutz).
Auch Tierhalter sind eine heterogene Gruppe. Das „Problem“ in der Aquaristik stellen jene Aquarienbesitzer dar, die keine Aquarianer sind, sondern ihr Aquarium nur als Möbel oder Spielzeug nutzen. Sie (und die öffentliche Meinung) sind vom Marketing leichter zu erreichen (und zu überzeugen) als von Aufklärungsmaßnahmen (wie Halter-/Sachkunde-Kurse, Sachkunde-Bücher oder auch seriöse Internet-Informationen). Zugleich sind sie es, die pauschale Forderungen der Tierschützer-Lobbies – gegen alle Tier/Fischhalter – als gerechtfertigt erscheinen lassen. Doch mit generellen Haltungsverboten würde primär nur das Wissen bei den bereits Aufgeklärten verloren gehen.
Nicht artgerechte Haltung kann auch Haustiere betreffen, für die wohl niemand ein Handels- oder Haltungsverbot zu fordern wagt. Hier hilft nur Aufklärung. Ein generelles Haltungsverbot wäre unverhältnismäßig.